Allgemeines Zivilrecht
Wir beraten und vertreten Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen aus Verträgen (z.B. Miet-, Kauf- und Werkverträgen) sowie der Zwangsvollstreckung festgestellter Forderungen, der Erstellung, Überprüfung und Bearbeitung von Verträgen. Natürlich prüfen wir auch gegen Sie gerichtete Forderungen und verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen.